Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Jede Pfarrei innerhalb der Pfarreinegemeinschaft besitzt weiterhin seinen eigenständigen Pfarrgemeinderat. (Mitglieder: Türkheim, Amberg, Irsingen, Wiedergeltingen) Dieser besteht aus 9 bis 19 Mitgliedern.

Der Pfarrgemeinderat trifft sich mindestens viermal im Jahr. Er leistet aktiv seinen Beitrag zum Aufbau einer lebendingen Gemeinde. Er unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben, wobei er jedoch auch im Rahmen seiner Möglichkeiten in eigener Verantwortung tätig wird.

Seine besonderen Aufgaben sind hierbei:

  • Mitverantwortung in der Gemeinde zu fördern.
  • caritativen und sozialen Dienst auszuüben.
  • Bildungsarbei durchzuführen.
  • Liturgie mitzugestalten.
  • Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten.

die Entscheidungen des Pfarrgemeinderates werden durch Abstimmung getroffen.

Der Pfarrgemeinderat wird auf vier Jahre gewählt.

Den Pfarrgemeinderatssitzungen wohnt auch ein Mitglied der Kirchenverwaltung bei.

Gedanken zum Pfarrgemeinderat (von Pfr. Dr. Wolfgang Winckler)

1. Der PGR soll dem Priester der Gemeinde Stütze und Hilfe sein!

  • Der Priester ist aufgrund seiner Priesterweihe "Verkünder des Wortes Gottes" und "Ausspender der göttlichen Geheimnisse".
  • Als Pfarrer einer Gemeinde hat er die Aufgabe, "zu leiten, zu einigen, zu beseelen.

2. Der PGR

  • trägt zusammen mit dem Priester die Verantwortung für die Kirche am Ort in einer besonderen Weise mit,
  • nimmt teil an der Funktion des Leitungsamtes
  • ist daher überaus wichtig, wenn auch oft "unsichtbar" (d.h. im Verborgenen tätig)
  • seiner Sorge ist das Gesamt der Gemeinde mit anvertraut: die äußeren und die inneren Angelegenheiten
  • die wesentlichen Fragen werden gemeinsam beraten und entschieden
  • damit einzelne Sachgebiete gut geführt werden, werden Sachausschüsse gebildet und fachkundige Mitarbeiter der Gemeinde dazu gebeten

3. Damit diese verantwortungsvolle Arbeit gut getan werden kann, ist nötig:

  • dass der PGR sich regelmäßig trifft
  • dass er um eine gute Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens bemüht ist
  • dass er Ansprechpartner für alle ist
  • dass er sehr diskret und verschwiegen ist
  • vor allem anderen aber: dass er immer im lebendigen Kontakt mit dem "Haupt des Leibes", mit Jesus Christus, dem Herrn der Kirche, steht,
  • zusätzliche Opfer an Zeit und Kraft
  • dass er mit Ihm berät, von Ihm her entscheidet...
  • Das aber bedeutet (und bedingt); dassdie Männer und Frauen des PGR miteinander beten, miteinander am Altar stehen und Eucharistie feiern, sich bewußt sind, dass nicht sie die Herren, vielmehr die Diener des Herrn sind.
  • Mitarbeiter im Leitungsamt der Kirche sein heißt: tragen und Diener aller sein
  • Mitverantwortung

4. Der PGR

ist also nicht Verwaltungsorgan, erst recht kein Honoratiorenverein oder gar Blockiersystem für das vielgestaltige Leben einer Pfarrgemeinde; er muß (und darf) die Last der Seel-Sorge (der Sorge um die unsterblichen und von Gott geliebten Einzelseelen) mittragen!